Schiffsliegeplätze in der Geltinger Bucht: Umweltministerium macht Auflagen
KIEL - Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat einer Anfrage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Auflagen zugestimmt, die in der Geltinger Bucht vorübergehend Liegeplätze für bis zu fünf Schiffe einrichten möchte.
Diese Auflagen, teilt das Umweltministerium heute (24. März) mit, betreffen das Verbot der Einleitung unbehandelter Abwässer in die See bzw. die Forderung zur Entsorgung von solchem Abwasser an Land, das Verbot der Entsorgung von Abfällen ins Meer und das Verbot weiterer schädlicher Umweltauswirkungen im Sinne des Bundesimmissions-Schutzgesetzes. Insbesondere hat das Umweltministerium in diesem Zusammenhang formuliert, dass von den Schiffen emissionsarme Kraftstoffe verwendet und der Motorenbetrieb nach Möglichkeit reduziert werden sollten. Schließlich hat das Ministerium der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auch mitgeteilt, dass große Teile der Geltinger Bucht als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind. Aufgrund möglicher Betroffenheiten dieser NATURA 2000-Gebiete könne eine Prüfung gemäß Bundesnaturschutzgesetz erforderlich werden, die vom Wasser- und Schifffahrtsamt durchzuführen wäre.
Hintergrund der Anfrage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist der Mangel an freien Kapazitäten für Schiffsliegeplätze in deutschen Häfen, nachdem zahlreiche Schiffe wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise vorübergehend aufgelegt werden.


