“Four Elements Challenge”: Umweltministerium macht zum Schutz der Schweinswale Auflagen für Wassersportveranstaltung

Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

2. Juli 2009

“Four Elements Challenge”: Umweltministerium macht zum Schutz der Schweinswale Auflagen für Wassersportveranstaltung

KIEL. Die Wassersportveranstaltung “Four Elements Challenge” im Bereich der Eckernförder und Kieler Bucht findet mit Auflagen statt, um den Schutz der in der Region vorkommenden Schweinswale zu gewährleisten. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (2. Juli) mit. “Die Eckernförder Bucht ist für Schweinswale ein sehr wichtiger Lebensraum, in dem sie sich vergleichsweise stark konzentrieren. Außerdem bringen sie gerade jetzt ihre Kälber zur Welt und erkunden gemeinsam mit diesen ihren Lebensraum. Um die Tiere bestmöglich zu schützen, wurden in diesem Seegebiet so genannte FFH-Gebiete ausgewiesen”, erläuterte Umweltminister Dr. Christian von Boetticher.

Das in Rede stehende Seegebiet werde zwar von zahlreichen Wasserfahrzeugen befahren, und Schweinswale könnten sich auch in einem gewissen Umfang auf diesen Verkehr einstellen, problematisch für die Tiere sind aber auch nach Ansicht von Fachleuten die außergewöhnlich hohe Geschwindigkeit der bei der “Four Elements Challenge” verwendeten Boote sowie die damit verbundenen Schallemissionen.

Eine artenschutzrechtliche Prüfung des Umweltministeriums hatte zum Ergebnis, dass möglicherweise Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz drohten, wenn tatsächlich die angestrebte und vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck genehmigte Geschwindigkeit von 35 Knoten (ca. 65 km/h) erreicht werde. Das Ministerium sah insbesondere die Gefahr der Tötung einzelner Tiere, die den schnell laufenden Booten nicht ausweichen können, und eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätten durch die zusätzlich zu befürchtenden Schallemissionen. Deshalb wurde dem “Baltic Dive Center” aus Kiel als Veranstalter zur Auflage gemacht, die maximalen Fahrgeschwindigkeiten weiter zu begrenzen: Innerhalb der Eckernförder und Kieler Bucht mit ihren FFH-Gebieten und hohen Schweinswaldichten sollen maximale Geschwindigkeiten von 16 Knoten gefahren werden, im Außenbereich der Eckernförder und Kieler Bucht mit geringeren Schweinswaldichten ist den Wettkampfteilnehmern eine maximale Geschwindigkeit von 24 Knoten gestattet. Die Werte orientieren sich an Höchstgeschwindigkeiten, die für den Nationalpark Wattenmeer und angrenzende Gebiete gefordert werden.

Die Einhaltung der Auflagen werde durch begleitende Kontrollen der Wasserschutzpolizei gewährleistet, betonte das Ministerium.

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