Position zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU
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NABU Schleswig Holstein – Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V. – Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e. V.
An die
EU Kommission
Position zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU
Sehr geehrte Damen und Herren,
GSM, GRD und NABU begrüßen die Bestrebungen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und möchten die von Ihnen im Rahmen des Internet-Konsultationsverfahrens eingeräumte Möglichkeit zur Stellungnahme gern nutzen.
Im Vorfeld wurden im Grünbuch der Kommission einige Grundsätze vorgestellt, die eine ökosystemverträgliche Fischerei als Ziel der EU aufzeigen. Bisherige Erfahrungen mit der Politik der EU haben gezeigt, dass die EU in anderen Vorhaben von den proklamierten Zielen bedingt durch entsprechendes Lobbying nach und nach abgerückt ist. Nach vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Situation in den Ökosystemen der Meere jedoch mehr als dramatisch: Überfischung, Artenschwund, großflächige Zerstörung von Lebensräumen sind der Normalzustand geworden. Die bisherige GFP hat in europäischen und außereuropäischen Gewässern daran einen erheblichen Anteil. Daher muss jetzt nach Auffassung von GRD, GSM und NABU ein „großer Wurf“ gelingen!
In der folgenden Darstellung zeigen die Verbände einige Details auf, die nach unserer Auffassung in die GFP eingehen müssen, um zu gewährleisten, dass sich Fischbestände, Lebensräume und bedrohte Arten erholen können. Insbesondere ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass Grundlagen dafür gelegt werden, Beifänge von Meeressäugetieren, Seevögeln, Schildkröten und Haien wirkungsvoll zu unterbinden. Erprobte technische Lösungen liegen hierzu vor, scheitern jedoch meist an der Akzeptanz bei den Fischern, am erbitterten Widerstand von Fischerei-Lobbyisten oder aus finanziellen Gründen.
Wir bitten Sie, die Vorschläge und Forderungen von NABU, GSM und GRD bei der Reform der GFP zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen, GRD, GSM, NABU SH
Grundsätze zur Nachhaltigkeit
Die EU möchte mit einer reformierten GFP das Vertrauen der Einzelhändler und Verbraucher gewinnen, dass ihr Fisch aus gut und nachhaltig bewirtschafteter Fischerei stammt (so steht es in der Bürgerinfo Konsultation – Reform der EU-Fischereipolitik). Dies bedeutet, dass die bestehenden Richtlinien von Fischerei-Labeln wie MSC und FOS bereits als Mindeststandard gelten müssen, an denen sich die neue GFP der EU orientiert. Da diese Labels in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik standen, muss die GFP der EU sachlich und fachlich besser (!) sein und über diese Standards hinaus auch neue Maßstäbe setzen.
Kapazitäten in der Fischerei
Es ist allgemein bekannt und anerkannt, dass Überkapazitäten ein Hauptproblem für eine nachhaltige Fischerei darstellen. Der aus unserer Sicht wichtigste Schlüssel zum Erfolg einer GFP-Reform ist daher die drastische Reduktion der Flotten und des Fischereiaufwandes. Es kann nicht sein, dass mit immer mehr Netzen immer weniger hochwertigen Fischen zuleibe gerückt wird. Die Fischereikapazität muss daher sofort und substantiell verringert werden. Mitgliedsstaaten, die eine in der GFP Reform festzuschreibende Flottenreduktion nicht umgehend umsetzen, müssen mit drastischen Strafen belegt werden. Auch jede Erhöhung der Fangeffektivität muss dabei weitere Kapazitätseinschränkungen zur Folge haben. Dazu ist aus unserer Sicht eine Überprüfung maximal alle 3 Jahre erforderlich. Ein einmaliger Verschrottungsfonds, einer der Vorschläge im Grünbuch, kann keine Lösung sein, solange ebenfalls mit Subventionen eine Erhöhung der Fangeffektivität gefördert wird.
Beifang
Für viele Meeressäugetier- und Seevogelarten hat die bislang praktizierte Form der Fischerei bestandsbedrohende Auswirkungen. Nach Hochrechnungen sterben weltweit in jedem Jahr über 650.000 Meeressäugetiere, je zur Hälfte Robben und Waltiere, den qualvollen Beifangtod (International Whaling Commission 2003). In Nord- und Ostsee allein kommen jährlich bis zu 200.000 Seevögel in Stellnetzen zu Tode (Zydelis et al. 2009). Einige Sturmtaucher und Albatros-Arten wurden durch den Beifang mit Langleinen an den Rand der Ausrottung gebracht (International Council for the Exploration of the Sea 2008a). Die Ernsthaftigkeit der Artenschutzpolitik der EU steht auch bei der Reform der GFP auf dem Prüfstand.
Wir fordern eine umgehende Umsetzung heute schon verfügbarer technischer Maßnahmen (z. B. Pinger zur Verringerung von Schweinswalbeifang in allen Stell- und Semi-Treibnetzen in Nord- und Ostsee, Abweise- und Scheuchmethoden für Vögel in der Langleinenfischerei, Verwendung schildkrötenfreundlicher Haken etc.) und Modifikationen bei den Fangmethoden (z. B. Ausbringen von Langleinen in der Dunkelheit) zur Beifangreduktion.
Ein Aktionsplan gegen den Beifang von Seevögeln in der Langleinenfischerei (z. B. im Mittelmeer und Nordatlantik) ist unbedingt sofort umzusetzen. Vorgeschlagene Maßnahmen finden sich beim International Council for the Exploration of the Sea (2008a).
Bekannte Meeresgebiete mit größeren Seevogelansammlungen müssen unbedingt von für sie gefährlichen Fischereimethoden freigehalten werden (zeitlich und räumlich). So wurde in der Ostsee festgestellt, dass in wichtigen Überwinterungsgebieten zu Zeiten großer Vogelansammlungen auch viele Stellnetze ausgebracht werden (Erdmann et al. 2005). Ein Baustein zur Umsetzung ist ein entsprechendes, entweder generelles Fangverbot in Natura 2000 Gebieten oder ein zumindest in den Managementplänen festgeschriebenes Fangverbot.
Die Nebenerwerbsfischerei verursacht dieselben Probleme wie die Fischerei im Haupterwerb, etwa beim Beifang von Seevögeln und Meeressäugetieren in Stellnetzen und Beitrag zur Überfischung. Um Beifang wirkungsvoll zu verringern und eine zukunftsfähige Haupterwerbsfischerei zu ermöglichen, muss die Nebenerwerbsfischerei mit Netzen und Reusen unbedingt drastisch eingeschränkt und schließlich verboten werden. Wenn Lizenzen im Nebenerwerb etwa aus Altersgründen frei werden, müssen diese umgehend eingezogen werden. Alle anderen Lizenzen sollen zukünftig nur für Fischereimethoden gelten, die nachweislich Beifang von Seevögeln und Meeressäugetieren deutlich reduzieren, z. B. Angelfischerei, Jigging Reels, beköderte Fischfallen, regional auch Grund-Langleinen in Wassertiefen über 20 m.
Es muss weiterhin umgehend damit begonnen werden, aus Artenschutz bedenkliche Fischereimethoden durch andere zu ersetzen, die weniger Beifang erzeugen. Dies wurde von den ASCOBANS-Mitgliedsstaaten, allesamt auch Mitgliedsstaaten der EU, im Jastarnia-Plan zur Rettung des Ostsee-Schweinswals festgeschrieben (ASCOBANS 2002). Geschehen ist seither wenig. In der Ostsee könnten v. a. beköderte Fischfallen und Jigging reels die gefährlichen Stellnetze ersetzen (Koschinski 2009). Fischfallen haben sogar den Vorteil, dass sie so größenselektiv sind, dass nicht nur untermaßige Fische, sondern auch große Fische geschont werden, die viel Laich produzieren. Damit ließen sich deutlich schneller wieder gesunde und auf nachhaltiger Basis wirtschaftlich nutzbare Fischbestände aufbauen.
Es gibt Bestrebungen einiger Mitgliedsstaaten, u. a. Polen, die lukrative Treibnetzfischerei in der Ostsee wieder aufzunehmen. Diese extrem beifangträchtige Fischerei darf auf keinen Fall wieder erlaubt werden. Bei Seevögeln, insbesondere Alkenvögeln und Seetauchern, tragen diese Netze substantiell zur anthropogen bedingten Sterblichkeit bei (International Council for the Exploration of the Sea 2008b). Dass in Bezug auf den Beifang von Meeressäugetieren die Datenlage dürftig ist, darf nicht zum Anlass genommen werden, das Problem klein zu reden. Die dürftige Datenlage ist dem bisher mangelndem politischen Willen geschuldet, das Beifangproblem wirkungsvoll anzugehen.
Semi-Treibnetze, mit denen z. B. in der Danziger Bucht eine Lachsfischerei betrieben wird, haben sich als extrem schädlich in Bezug auf Beifang von Vögeln und den bedrohten Ostseeschweinswalen erwiesen (Skora & Kuklik 2003;International Council for the Exploration of the Sea 2008a;Zydelis et al. 2009) und müssen in einer neuen GFP dringend verboten werden. Die nordwestliche Danziger Bucht (Puck Bay) weist die höchsten Vogel-Beifangraten in der Ostsee auf (Zydelis et al. 2009). Das polnische „Schutzprogramm“ für die letzten dort verbliebenen Schweinswale der hoch bedrohten Ostseepopulation sieht eine großflächige Vertreibung von Schweinswalen durch Pinger aus diesem Gebiet vor und schließt sie aus ihrem Habitat aus. Das erweckt den Eindruck, Fischer müssten vor dem Schweinswal geschützt werden und nicht umgekehrt. Diese verkehrte Welt ist nicht hinzunehmen und derartige Maßnahmen sollten mit einer neuen, ökosystemgerechten GFP nicht nötig sein.
Ein sofortiges und komplettes Verbot der Fischerei auf Blauflossentunfisch (Thunnus thynnus) im Mittelmeer ist unbedingt erforderlich, um diese Arten zu erhalten. Die Tunfisch-Fischerei mit Treibnetzen und Stellnetzen sowie Schwebenetzen (gelten offiziell als Stellnetze) führt zu erheblichem Beifang an Seevögeln, Meeressäugetieren, Schildkröten und Haien. Diese Netze müssen verboten werden. Ein Fischer, der derartige Netze nur mit sich führt, ist zu bestrafen. Dies ist auch als Mittel gegen die illegale Treibnetzfischerei zu sehen.
Monitoring
Zur Überprüfung der Effektivität von Schutzmaßnahmen muss ein entsprechendes Monitoring durchgeführt werden. Derzeit weigern sich die meisten deutschen Fischer in der Ostsee, das Beifangproblem anzuerkennen und an der Datenerhebung mitzuwirken. Bestehende Beifänge werden vertuscht. Dies zeigt sich an der erheblichen Zahl an Beifängen mit Netzmarken auf der Haut und an ausgeweideten und mit Steinen beschwerten Kadavern. Regional machen Beifänge über 86 % der Totfunde aus (Koschinski & Pfander 2009). Von einer Kultur der Rechtstreue (wie im Grünbuch gefordert) sind wir weit entfernt. Daher müssen empfindliche Strafen für die Nicht-Anlandung des Beifangs eingeführt werden. Überwachungskameras an Bord können bei der Überführung helfen.
Weiterhin muss zielgerichtet auf das Thema Beifang eine Statistik des Fischereiaufwandes und nicht nur der Anlandungen erhoben werden. Derzeit ist z. B. nicht nachvollziehbar, ob bedingt durch höhere Spritpreise die „stille“ Fischerei zugenommen hat. Die erhebliche Zunahme von tot aufgefundenen Schweinswalen an der deutschen Ostseeküste deutet darauf hin.
Schutzgebiete
Stellnetze und andere Fischereigeräte fangen Meeressäugetiere und Seevögel, zu deren Schutz FFH- und EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden, Schleppnetze zerstören Habitatstrukturen und benthische Lebensgemeinschaften ungeachtet des Schutzstatus von Meeresgebieten. Viele der für Vögel wichtigen Flachgründe sind zwar als EU-Schutzgebiete ausgewiesen, gleichzeitig findet dort aber nach wie vor eine intensive Stellnetzfischerei statt. Bislang existieren diese Schutzgebiete meist nur auf dem Papier, denn wirksame, die Fischerei berührende Schutzbestimmungen zur Verbesserung der Situation sind durch die Mitgliedsstaaten derzeit kaum möglich (Gellermann et al. 2007). Derartige Beschränkungen liegen nur im Anwendungsfeld der GFP. Daher müssen in einer reformierten GFP generelle an die Schutzziele der Natura 2000 Gebiete angepasste Fischereiverbote ausgesprochen werden oder zumindest nationale Fangbeschränkungen in Natura 2000 Gebieten zugelassen werden. Diese müssen dann auch für alle Mitgliedsstaaten bindend sein und nicht nur für die Fischer der Nation, die die Beschränkung ausgesprochen hat. Unter an Schutzziele angepasst verstehen wir explizit, dass auf Riffen und Sandbänken keine Schleppnetzfischerei zugelassen werden darf, in Vogelschutzgebieten und in FFH Gebieten, die zum Schutz von Meeressäugetieren eingerichtet wurden, dürfen keine Stellnetze erlaubt sein. Nur dann lässt sich die Fischerei mit den Schutzzielen der marinen Natura 2000 Gebiete in Einklang bringen.
Darüber hinaus fordern wir die Ausweisung von großflächigen (mind. 25%) No-Take Zonen, aus denen sich Fischbestände für die restlichen Seegebiete rekrutieren können.
Quoten
Überfischung muss unbedingt eingestellt werden. Dazu müssen Fangbeschränkungen (Quoten) allein auf wissenschaftlicher Basis festgelegt werden. Es darf nicht sein, dass Lobbyisten der Fischwirtschaft, nationale Politiker und der Europarat davon abweichende (d.h. in den letzten Jahren regelmäßig um 30 bis 50% höhere) Quoten festlegen. Die Fischereiminister haben auch für nächstes Jahr wieder Fischfangmengen beschlossen, die deutlich über den von Wissenschaftlern empfohlenen Mengen liegen. So lassen sich Fischbestände nicht erhalten, geschweige denn wiederaufstocken. Zu Recht stellt das Grünbuch fest, dass das derzeitige Beschlussfassungssystem kurzfristiges Denken fördert.
Das Ziel der Quotenfestlegung muss nicht sein, Fischbestände nur zu erhalten, sondern große Fischbestände wieder aufzubauen. Nord- und Ostsee waren einst Meere mit einem extremen Fischreichtum. Die Vision, das wiederherzustellen, muss Ziel der GFP sein. Den Fischereiministern muss daher dringend die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Fischfangmengen entzogen werden.
Discard
Die reformierte GFP muss Regelungen enthalten, Discard wirksam zu verhindern. Es kann nicht sein, dass tausende Tonnen versehentlich beigefangener Fische auf See entsorgt werden und gleichzeitig in noch größerem Ausmaß Gammelfischerei betrieben wird, um Eiweiß für die Massentierhaltung an Land (Hühner, Schweine) und auf See (Aquakultur) zu gewinnen. Discard führt außerdem zur Anlockung von Seevögeln. Diese ist ein Grund für die hohen Seevogelbeifänge in der Langleinenfischerei, denn Vögel haben gelernt, Fischereifahrzeuge mit Futter gleichzusetzen (International Council for the Exploration of the Sea 2008a). Beim Ausbringen der Leinen stürzen sich die allein durch die Präsenz der Fangschiffe angelockten Vögel auf die ausgebrachten Köder und werden in die Tiefe gerissen. Es muss daher eine Anlandepflicht für Beifang und für Schlachtabfälle geben, die dann zu Fischmehl verarbeitet werden können. Gleichzeitig ist die Industriefischerei (Gammelfischerei) zu untersagen. Zur Kontrolle sind ggf. Überwachungskameras an Bord zu installieren.
Zerstörung von Lebensräumen
Die Schleppnetzfischerei zeichnet für die großflächige Zerstörung benthischer Habitate verantwortlich. In manchen Bereichen der deutschen Bucht wird der Meersboden im Jahr mehrfach regelrecht „durchgepflügt“. Die Fischerei auf Muscheln und Wattwürmer ist noch zerstörerischer, da noch tiefer gedredgt werden muss, um an die Zielarten heranzukommen. Derart zerstörerischen Praktiken muss dringend Einhalt geboten werden. Sie sind auf wenige kleinflächige Kulturflächen zu reglementieren, für deren Erhalt die Fischer selbst verantwortlich sind.
In Schutzgebieten des Natura 2000 Netzwerks darf keine Schleppnetzfischerei gestattet werden. Eine entsprechende Kontrolle durch ein automatisches Schiffsidentifikationssystem muss dies gewährleisten.
Subventionen
Alle Subventionen im Fischereisektor durch die EU und die Mitgliedsstaaten müssen unbedingt an umfassende ökologische Standards gekoppelt sein. Öffentliches Geld darf es nur noch für öffentliche Leistungen geben. Es kann nicht sein, dass mit Subventionen das Aussterben von Arten gefördert wird. So flossen von 2000 bis 2008 34,5 Millionen Euro EU-Gelder zusätzlich zu nationalen Subventionen (die in vielen Ländern der Höhe der EU-Subventionen entsprechen.) in den Ausbau und die Effektivitätssteigerung der Thunfangflotten im Mittelmeer, obwohl Wissenschaftler schon seit langem eindringlich vor der drohenden Ausrottung des Roten Thun warnen.
Fang in Gebieten außerhalb der EU
Anstelle des derzeitigen Exports von Überfischung, Habitatzerstörung und Beifang durch die EU-Fischereiflotte in Gewässer außerhalb der EU müssen in Fanggebieten außerhalb der EU, die auf bilateralen oder multilateralen Abkommen beruhen, dieselben Standards gelten, wie in EU-Gewässern.
Die EU muss mit der reformierten GFP dafür Sorge tragen, dass auch dort Fischbestände von allen Akteuren nachhaltig genutzt werden, ausreichend Schutzgebiete ausgewiesen sind, benthische Habitate nicht zerstört werden und kein Beifang von Meeressäugern, Seevögeln, Reptilien und Elasmobranchiern entsteht. Auch soziale Folgen des „Exports“ von Fischereiaktivitäten sind zu berücksichtigen. Ziel der GFP muss es sein, eine Eigenversorgung der Bürger der EU durch die Fischbestände in EU-Gewässern zu erreichen und die EU-Fangflotten nicht mehr in andere Seegebiete zum Fang auslaufen zu lassen.
Zitierte Literatur
ASCOBANS. 2002. Recovery plan for Baltic harbour porpoises (Jastarnia Plan). ASCOBANS Secretariat. Bonn. 22 pp.
Erdmann, F., J. Bellebaum, J. Kube, & A. Schulz. 2005. Verluste von See- und Wasservögeln durch die Fischerei unter besonderer Berücksichtigung der international bedeutsamen Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiete in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. Güstrow, Germany. 129 pp.
Gellermann, M., P. T. Stoll, K. A. Schwarz, & R. Wolf. 2007. Nutzungsbeschränkungen in geschützten Meeresflächen im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandssockels. BfN-Skripten. 194. Bundesamt für Naturschutz. Bonn, Germany. 135 pp.
International Council for the Exploration of the Sea. 2008a. Report of the Working Group on Seabird Eclolgy (WGSE). ICES CM 2008/LRC:05. International Council for the Exploration of the Sea. Copenhagen, Denmark. 93 pp.
International Council for the Exploration of the Sea. 2008b. Report of the Workshop on Fisheries Management in Marine Protected Areas (WKFMMPA). ICES CM 2008/MHC:11. International Council for the Exploration of the Sea. Copenhagen, Denmark. 158 pp.
International Whaling Commission. 2003. Report of the Scientific Committee, Annex J Report of the Sub-Committee on Estimation of Bycatch and Other Human-Induced Mortality. Report of the International Whaling Commission 52: 1-10.
Koschinski, S. 2009. Strategien zur Vermeidung von Beifang von Seevögeln und Meeressäugetieren in der Ostseefischerei. Hintergrundinformationen zur Kampagne von NABU Schleswig-Holstein, Gesellschaft zur Rettung der Delphine und Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere. Nature and Biodiversity Conservation Union (NABU). Neumünster, Germany. 24 pp.
Koschinski, S. & A. Pfander. 2009. By-catch of harbour porpoises (Phocoena phocoena) in the Baltic coastal waters of Angeln and Schwansen (Schleswig-Holstein, Germany). 16th ASCOBANS Advisory Committee Meeting, Brugge, Belgium, 20-24 April 2009. Document AC16/Doc.60 (P). ASCOBANS. Bonn, Germany. 5 pp.
Skora, K. E., & I. Kuklik. 2003. Bycatch as a potential threat to harbour porpoises (Phocoena phocoena) in Polish Baltic waters. NAMMCO Sci. Publ. 5: 303-315.
Zydelis, R., J. Bellebaum, H. Österblom, M. Vetemaa, B. Schirmeister, A. Stipniece, M. Dagys, M. van Eerden, & S. Garthe. 2009. Bycatch in gillnet fisheries – An overlooked threat to waterbird populations. Biol. Conserv. 142: 1269-1281.


