Gefährdete Tiere und Pflanzen auf dem Prüfstand: Eisbär, Roter Thun, Haie und Korallen ohne Schutz

Obwohl Deutschland und die EU nun schon neun Jahre lang um besseren Schutz von Heringshai und Dornhai im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA oder CITES) ringen,  gab es wieder eine schmerzliche  Niederlage: Die Mehrheit der 175 Länder starken Konvention lehnte die Aufnahme in den Anhang II der beiden gefährdeten Haiarten auf ihrer 15. Vertragsstaatenkonferenz in Doha, Katar, vom 13.-25. März kategorisch ab. Dabei hätte die Listung den internationalen kommerziellen Handel nicht verboten, sondern lediglich eine Kontrolle über den Handel gefordert – und den Nachweis für nachhaltige Nutzung. Ein internationales, kommerzielles Handelsverbot hat lediglich eine Listung auf Anhang I zur Folge.

Nicht besser erging es den USA, die ursprünglich sechs Haiarten für Anhang II vorgeschlagen, drei jedoch schon während der Diskussionen wieder zurückgezogen haben. Geblieben waren drei Hammerhaiarten, die jedoch keine Chance hatten, die notwendige Hürde zu nehmen. Selbst Empfehlungen der FAO (Food and Agriculture Organisation der Vereinten Nationen), die sich mit dem Zustand von Fischbeständen befassen – und warnten – wurden in den Wind geschlagen. Schillerlocken (vom Dornhai), fish and chips (vom Heringshai), sowie Haisteak (alle Haie) oder die in Asien so beliebten Haifischflossen in der Suppe für Wohlstand und Prestige sind offenbar wichtiger als das Überleben gefährdeter – und für das Ökosystem Meer überaus wichtiger Arten.

Gegen jede Vernunft und jede wissenschaftliche Empfehlung ist es Japan und befreundeten Staaten gelungen, dringend nötige Schutzmaßnahmen auch für den  Blauflossen-Thun (Thunnus thynnus) im Atlantik zu verhindern. Der Antrag Monacos  auf vorübergehende Beendigung des internationalen kommerziellen Handels mit dem begehrten und bedrohten Edelfisch wurde ebenfalls abgelehnt. Das Ergebnis ist enttäuschend, geht es bei dem Thunfisch schon längst ums nackte Überleben.

CITES war die letzte Hoffnung auf Vernunft, nachdem die für das Fischereimanagement zuständige Kommission ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) ihre Ziele seit gut drei Jahrzehnten verfehlt. So wurde von der Wissenschaft für 2007 eine Fangquote von 15 000 t vorgeschlagen, letztendlich aber von der Fischereipolitik eine Quote von 29 500 genehmigt – und  am Ende noch viel mehr gefangen. Wen wundert´s? Ein Exemplar dieses charismatischen bis 4 m langen und über 700 kg schweren  Fisches, der 40 Jahre alt werden kann, spült 100 000 US$ in die Kassen. Er ist z.B. das Highlight jeder Sushi-Küche.

Die ICCAT-Wissenschaftler haben hochgerechnet, dass der Bestand im östlichen Atlantik bei Fortsetzung jetziger Quoten bald nur noch 18% des Bestandes von 1970 haben wird – und nur noch 6% seines Ursprungsbestands – von vor der kommerziellen Ausbeutung. Im westlichen Atlantik sieht es für den Bestand noch schlechter aus: ICCAT-Wissenschaftler errechneten sogar bei einer hypothetischen Quote von 0 (Null), dass die Ikone der Fische auch im Jahr 2019 noch immer als bedroht gelten würde müssen. Für 2023 sieht die Prognose auch nicht besser aus.

Zu den grundsätzlich in der Fischerei schon politisch zu hoch geschraubten Quoten kommt die illegale Quote. Sie hat  sogar einen Namen: IUU fishing (Illegal, Unreported and Unregulated)  Sie dürfte diesem wunderbaren Fisch schon bald den Rest geben. Dagegen hätte die Listung in CITES helfen können, die den kommerziellen Handel verboten hätte – und so manchen illegalen Handel hätte aufdecken können. Nun bleibt nur eine Hoffnung: Dass die Liebhaber des Roten oder Blauflossen-Thuns nicht zuletzt in eigenem Interesse den Fang vorübergehend einstellen – und in Zukunft Quoten mit sehr viel Vorsicht vergeben. Eine Fortsetzung der derzeitigen Misswirtschaft würde das Ende des Fisches bedeuten.

Pech auch für Ursus maritimus, den Eisbär. Obwohl die USA keine  Mühen scheuten und Eisbär-Kuscheltiere verteilten, schlug ihr Versuch fehl, den Polarbär durch den Anhang I vor internationalem, kommerziellem Handel zu schützten.  Ein Grund: Knuts frei lebende Verwandtschaft hat mehr Probleme mit dem Klimawandel als mit dem Handel. Besseren Schutz vor Trophäenjägern hätte ihm die Listung ohnehin  nicht eingebracht. Produkte von Anhang I-Arten dürfen als Trophäen mit Ein- und Ausfuhrgenehmigung der beteiligten Länder genehmigt werden, und die Nutzung der „Ressource“ durch Eingeborene in diesem Fall von Grönland, Alaska, Kanada oder Sibirien bleibt so oder so möglich. Sie gilt nicht als kommerziell. Mit anderen Worten: Die Welt wäre für Ursus maritimus nicht wesentlich besser geworden. Der König der Arktis bleibt weiter auf dem Anhang II, der wenigstens eine Kontrolle im Handel fordert, z.B. wenn er als Bettvorleger herhalten soll.

Ob über Delikatessen  oder andere Kostbarkeiten aus dem Meer verhandelt wird, die Chancen für besseren Schutz sind gleich null, solange Japan und seine Freunde, sowie andere Fischereinationen knallhart kommerzielle Interessen verfolgen.  Das wurde einmal mehr deutlich, als die USA den Antrag vorbrachten, Rote Korallen auf Anhang II zu listen. Obwohl damit kein generelles Handelsverbot verbunden ist, sondern lediglich der Nachweis für nachhaltige Nutzung und bessere Kontrollen im Handel, war der Antrag zum Scheitern verurteilt. Das ist umso unverständlicher, als alle Kriterien für eine Listung erfüllt sind – und die Wissenschaft keinerlei Zweifel  an den notwendigen Schutzmaßnahmen hat.

Jeder noch so gut begründete Antrag für mehr Schutz hat geringere Chancen wenn kostbare Produkte dahinter stehen. Davon ist selbstverständlich auch der charismatische Elefant nicht frei, der das Pech hat, wertvolle Elfenbein-Zähne zu tragen. So wollten Tansania und Sambia  den Verkauf von Elfenbein über eine Herabstufung von Anhang I auf II ermöglichen, während Kenia  ein Elfenbeinmoratorium für neun Jahre manifestieren wollte. Keines der Ziele wurde erreicht.

Bewahrt vor massiver Lobbyarbeit der pro- und kontra- Lager konnten in diesem Jahr kleine Frösche und eine Salamanderart  die Anhänge erklimmen: Im Konsens. Baumsteiger- oder Rotaugenlaubfrösche aus Mittelamerika kamen auf Anhang II und der Zagrossmolch aus Iran auf Anhang I. Die Tiere sind „nur“ für den Zootierhandel interessant, und da gibt es offenbar nur wenige Liebhaber. Und last but not least konnte eine Ente (Anas oustaleti) ohne langes Für und Wider vom Anhang I gestrichen werden. Sie ist definitiv ausgestorben.

Petra Deimer-Schütte, 29.03.2010