65 Jahre Walfang Kommission: Ein Grund zum Feiern?

Die Internationale Walfang-Kommission (IWC) hat am 2. Dezember 2011 einen runden Geburtstag: Am 2. 12. 1946 wurde in Washington, USA, ihre Vorgängerin gegründet, die „International Convention for the Regulation of Whaling (ICRW). Kann man da gratulieren? Ja und nein. Immerhin wurde daraus 2 Jahre später dank Ratifizierung durch zunächst 15 Mitgliedstaaten die „International Whaling Commission“ (IWC) mit heute 89 Mitgliedsstaaten, die endlich auch den Schutz der Wale im Sinn haben. 1982 konnte die IWC ein Moratorium beschließen, das Fangverbot zu kommerziellen Zwecken. Es trat erst mit der Saison 1986/7 in Kraft – mit Rücksicht auf die Industrie. Trotz vehementer Versuche der noch heute aktiven (und passiven) Walfangnationen, das Moratorium wieder abzuschaffen, besteht es noch immer. Es bedarf einer ¾ Mehrheit, um es abzuwählen.

Obwohl der Walfang ein altes Geschäft ist, obwohl spätestens 1925 klar wurde, dass die Walbestände zwischen Arktis und Antarktis den „Aderlass“ durch den mittlerweile „modernen Walfang“ nicht würden überleben können, waren die Fangnationen lange nicht bereit, die Ressource Wal wenigstens „nachhaltig zu nutzen“, wenn schon nicht zu schützen. Der Völkerbund hatte zwar schon 1925 und der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) 1926 die Überfischung der Walbestände zur Kenntnis genommen, man konnte sich aber dennoch nicht auf Schutzmaßnahmen einigen. Die Länder wollten schließlich die (noch) blühende Walfang-Industrie erhalten…

Ein weiterer Versuch für ein internationales Abkommen (zur Regulierung des Walfangs) wurde 1930 in Berlin durch den Völkerbund vorgelegt. Ihm folgte 1931 die Unterzeichnung des Genfer Abkommens zur Regelung der Jagd auf Wale – und das blutigste aller Waljahre: In der Saison 1930/31 wurden mehr als 55 000 Großwale abgeschlachtet….darunter fast 30 000 Blauwale in der Antarktis….

Nach weiteren Versuchen, die Walfangindustrie nicht mit den letzten Walen abzuschießen…folgte 1934 eine weitere Konferenz und 1937 noch eine, das Londoner Walfangabkommen zur Regulierung des Walfangs….Doch der Schutzgedanke wich den Grundsätzen freien Wettbewerbs – und der Freiheit auf See….bis am 2. Dezember 1946 in Washington die ICRW gegründet wurde.

Man hielt viel zu lange an einer Quotenregelung nach der „Blue Whale Unit“ (BWU) fest. Eine Blauwaleinheit entsprach dem Ertrag eines Blauwals oder zwei Finnwalen, zweieinhalb Buckelwalen oder sechs Seiwalen…in Mengen Tran bemessen, versteht sich. Es blieb also der Walfangindustrie überlassen, welche Arten sie abschoss, welche schneller die Fässer füllten….Erst 1976 wurde die BWU abgeschafft und eine Quotenregelung nach Arten und auf wissenschaftlicher Basis eingeführt. Da war die IWC immerhin schon 30 Jahre alt.

Deutschland, einst auch emsige Walfangnation, wurde 1982 Mitglied der IWC, um sich für den Schutz der Wale einzusetzen, wie schon 1981, als durch Anträge der Bundesrepublik Deutschland (dank Initiative der GSM) der internationale Handel mit Produkten von Pott-, Finn- und Seiwalen durch CITES, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen kontrolliert, bzw. verbietet, verboten wurde.
mehr lesen

Petra Deimer-Schütte